Das Jahr 1922

In der zweiten Hälfte des Jahres 1923 kam es zu einem Streit in der Reichsdruckerei, die für den Druck von Banknoten zuständig war. Da zu diesem Zeitpunkt der Wert der Mark stark zurückging, war der Bedarf an Papiergeld besonders groß. Der Reichsfinanzminister genehmigte daher am 18. September 1922 erneute Notgeldanträge, wenn der entsprechende Gegenwert auf einem Sperrkonto eingezahlt worden war. Der Nennwert der Notgeldscheine sollte 1000 Mark nicht überschreiten. Die Gültigkeit war auf 2 Monate beschränkt. Die Einlösung wurde jedoch immer wieder hinausgeschoben und in manchen Städten vom Höhepunkt der Inflation und der Wertlosigkeit des Geldes überrollt. Fast 700 Ausgabestellen sind für diese Notgeldperiode bekannt geworden, auf etwa 20 Milliarden Mark beziffert sich der Geldumlauf.